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Eheschließung

Eheschließung

Besprechen Sie Ihren Wunsch-Termin frühzeitig mit dem Seelsorger, der mit Ihnen die Trauung feiern soll.

Welches Pfarramt, welcher Pfarrer ist zuständig?

Nehmen Sie bitte sehr früh Kon­takt mit Ihrem Seelsorger auf.

Zuständig ist das Pfarramt, bei dem Braut oder Bräu­ti­gam den Wohn­sitz haben. Ist nur ein Part­ner in der katho­li­schen Kirche, so ist na­tür­lich dessen Pfarr­amt zuständig.

Abgesehen davon können Sie sich auch an jeden anderen Seel­sorger wenden, zu dem Sie ver­trauen haben (z.B. über die Kran­ken­haus­seel­sorge).

Wie ist die Termin-Planung?

Besprechen Sie Ihren Wunsch-​Termin frühzeitig mit dem Seel­sorger, der mit Ihnen die Trauung feiern soll.

Wenn Sie an einem anderen Ort hei­raten möchten, klären Sie bitte frühzeitig mit dem dort zuständigen Pfarramt, dass die Kirche oder Kapelle für Ihre Hochzeit auch zur Ver­fü­gung steht.

Denken Sie daran, dass man­che Orte gerade im Frühjahr gerne gewählt werden!

Welche Unterlagen sind notwendig?

Zur Anmeldung Ihrer Trauung benötigen Sie als ka­tho­li­sche Partner einen Tauf­schein. Die­ser wird Ihnen vom Pfarr­amt des Taufortes (fragen Sie Ihre El­tern!) aus­ge­stellt. Bei Un­sicher­heiten hilft Ihnen Ihr Pfarramt gern weiter.

Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, brau­chen einen von der ka­tho­lischen Kirche anerkannten „Le­digen­nach­weis”, den sie beim zu­stän­digen Ein­wohner­melde­amt er­hal­ten.

Was kostet die kirchliche Trauung?

Als Eheleute spenden Sie sich das Sakrament der Ehe „im An­ge­sicht Gottes und vor sei­ner Kirche”. Deshalb ist die kirch­liche Trauung kosten­los.

Je nachdem können jedoch Gebühren beispielsweise für den Orga­nisten oder Kosten für einen besonderen Blu­men­schmuck anfallen. Dies müs­sten Sie mit dem zu­stän­di­gen Pfarrer klären.

Stimmt es, dass man gefirmt sein muss?

Im Gespräch mit dem Seel­sor­ger wird das Gespräch auch auf die Fir­mung kom­men. Sie werden, falls Sie noch nicht gefirmt sein soll­ten, auf die Bedeutung und den Wert der Firmung hin­ge­wiesen und er­mun­tert, sich zu prüfen und ob Sie als Er­wach­sener das Firm­sak­ra­ment emp­fan­gen wollen.

Unabhängig davon kön­nen Sie aber kirchlich ge­traut wer­den (wenn keine an­de­ren Grün­de vorliegen, die eine Trau­ung aus­schließen).

Ist das Traugespräch unbedingt notwendig?

Einige Wochen vor Ihrer Trau­ung muss der Seelsorger sich mit Ihnen zu­sam­mensetzen und ein Traugespräch führen. Dabei werden auch einige Daten mit einem Formular er­fasst, die an­schließ­end in das Ehebuch ihrer Pfarrei ein­ge­tra­gen bzw. an Ihr Tauf­pfarr­amt gemeldet werden.

Wich­ti­ger ist dabei jedoch das Gespräch über die Be­deu­tung der kirchlichen Trau­ung und des katholischen Ehe­ver­ständ­nis­ses. Dabei sollen auch Ihre Anliegen zur Spra­che kommen: Was ist Ihnen wichtig? Warum möchten Sie kirch­lich hei­raten?

Einen Teil der Gesprächszeit oder ein wei­te­res Gespräch können Sie den Fragen rund um die Form und Gestalt der Feier widmen: Lied­aus­wahl, Gebete, Fürbitten usw.

Kann man die kirch­liche Trauung mit­ge­stalten?

Sie dürfen nicht nur Ihre Feier mitgestalten, es ist sogar er­wünscht!

Sie können mitwirken bei der Auswahl von Lesung und Evan­gelium und von Lie­dern und Ge­be­ten. Nach Absprache können Sie für ansprech­en­de Musik bzw. Musi­ker sorgen, aus Ihrem Ver­wand­ten- und Be­kannten­kreis kön­nen Sie Lek­toren vor­schla­gen oder jemanden bitten, der die Für­bitten (nach Rück­sprache mit dem Seelsorger) gestaltet und vor­trägt.

Können man auch „ökumenisch" heiraten?

Wenn ein Partner evangelisch, der andere katholisch ist, dann gibt es oft den Wunsch, die Trau­ung unter Be­tei­li­gung von Seelsorgern beider Kon­fes­sionen zu gestalten.

Dieser Wunsch ist häufig be­gründet, allerdings sollte die Rück­sicht auf Ver­wandt­schaft oder weil Sie sich nicht rich­tig einigen können kein Grund sein.

Dass bei Ihrer Hochzeitsfeier Seelsorger beider Kon­fes­sio­nen mit­wir­ken, ist grund­sätz­lich möglich. Allerdings gibt es noch keine „Öku­me­ni­sche Trauung„ als eigenen Ritus. Sie müssen sich daher ent­schei­den, ob Sie in der evan­ge­lischen Kirche nach deren Ritus (und mit Be­tei­li­gung des katholischen Geist­lichen) oder in der ka­tho­li­schen Kirche entsprechend ihrer Liturgie (mit Be­tei­li­gung des evan­ge­li­schen Pfarrers/​Pfarrerin) heiraten möchten.

Bei einer eventuellen spä­te­ren Taufe Ihrer Kinder müssen Sie sich auch für eine Kon­fes­sion entscheiden. Überlegen Sie, welcher der beiden Part­ner die stärkere religiöse Bin­dung hat und später auch die religiöse Erziehung der Kin­der in der Hauptsache über­nimmt.

Wenn Sie sich für die evan­ge­li­sche Kirche entscheiden, braucht der ka­tho­li­sche Part­ner eine „Dispens”, das ist eine Freistellung von der ka­tho­li­schen Eheschlie­ßungs­form. Diese Dispens wird auch benötigt, wenn die Trauung in der evan­ge­li­schen Kirche ohne Mitwirkung eines ka­tho­li­schen Geist­li­chen gefeiert werden soll. Die Dis­pens (Frei­stellung) bekommen Sie durch das katholische Pfarr­amt in der Regel ohne Pro­ble­me.

Kann man getraut werden, wenn der Partner nicht getauft ist?

Auch für die Eheschließung zwischen einem Katholiken und einem Part­ner, der nicht christlich (getauft) ist, hat die ka­tho­lische Kirche eine fei­er­li­che Form vorgesehen.

Diese ist davon ge­prägt, dass bei der Auswahl der Gebete und Texte Rück­sicht auf den ungetauften Partner ge­nom­men wird: er muss keine Texte beten bzw. sprechen, die sei­nem Gewissen oder seiner Über­zeugung widersprechen – allerdings muss das ka­tho­lische Ehe­ver­ständ­nis ge­wahrt blei­ben.

Nehmen Sie sich Zeit für ein aus­führ­liches Vorgespräch!

Stimmt es, dass man wegen einer früheren Ehe nicht mehr getraut werden darf?

Die katholische Kirche nimmt das Eheversprechen vor Gott und jedes Ja-Wort von Nicht­ka­tho­li­ken, wo und in welcher Form auch immer es ge­ge­ben wird, so ernst wie die Zu­sa­ge Gottes an die Menschen selbst: beide gel­ten un­be­dingt. Die ka­tho­li­sche Kirche kann daher einer Schei­dung nicht zustimmen.

Dennoch kann es Fälle geben, in denen eine kirchliche Trau­ung mög­lich ist, auch wenn ein Partner oder gar beide schon ein­mal ver­hei­ratet wa­ren. In jedem Einzelfall ist dann sorgfältig zu prüfen, ob diese Vorehe(n) nach ka­tho­li­schem Verständnis und Kir­chen­recht gültig zustande gekommen war(en). Weil die ka­tho­li­sche Kirche von dem hohen, sakra­men­talen Wert der Ehe über­zeugt ist, nimmt sie diese Prüf­ung sehr ernst – und räumt ihr viel Zeit ein. Die Klärung des Sachverhaltes ge­schieht auf dem Weg eines objektiven kirchen­recht­lichen Ver­fah­rens, das in der Regel zwei Jahre dauert.

Ansprechpartner sind jeder pastorale Mitarbeiter oder direkt das Ehe­ge­richt des Bistums.

Grafik Kirchen

Pfarrbüro Aiterhofen

Pfarrer-Arnold-Weg 1
94330 Aiterhofen

Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag
09.00 – 12.00 Uhr

Telefon 09421 33580
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Pfarrbüro Oberpiebing

Wolfgangstraße 3
94330 Salching

Öffnungszeiten:
Dienstag 14.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 10.30 Uhr

Telefon 09426 666
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