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Firmung

Firmung

In der katholischen Kirche ist die Firmung die Voll­endung der Taufe und bildet zusammen mit dieser und der Eucharistie die „drei Sakramente der christ­lichen Initiation". Sie wird als Gabe der Kraft des Heiligen Geistes an den Gläubigen ver­stan­den. Die Firmung dient dazu, tiefer in der Gottes­kind­schaft zu verwurzeln, sich fester in Christus ein­zu­gliedern, seine Verbindung mit der Kirche zu stärken, sich mehr an ihrer Sendung zu be­tei­ligen und zu helfen, in Wort und Tat für den christlichen Glauben Zeugnis zu geben. Der aktuelle Terminplan zur Vorbereitung auf die Firmung findet sich hier.

Welche Vo­raus­setzungen sind not­wendig?

Die Firmung erfordert einige Vo­raussetzungen. Zum einen muss der Firm­ling getauft sein, da die Firmung die Taufe zur Voll­endung bringt. Außer­dem muss der Firmling den Willen haben, ge­firmt zu werden.

Es wird dem Firm­be­wer­ber emp­fohlen, vor der Firmung das Buß­sa­kra­ment zu emp­fan­gen. Das Firm­alter liegt ge­wöhn­lich zwischen zehn und sechzehn Jahren.

Die Firmvorbereitung der Ju­gend­lichen erfolgt in Grup­pen, oft durch Ehr­en­amt­liche der je­wei­ligen Pfarrgemeinde, wo­bei der Pfarrer die Letzt­ver­ant­wor­tung innehat. Häufig vermittelt die Firmvorbe­rei­tung auch grund­legende Glau­bensinhalte.

Wann ist eine Firmung?

Normalerweise findet die Fir­mung in der Pfarreiengemeinschaft jährlich für die fünften Klassen statt. Der genaue Termin in der Woche vor Pfingsten wird zumeist im Januar bekannt gegeben.

Wer wird gefirmt?

Eingeladen sind alle Jugend­lichen, die zum Zeitpunkt der Firmung in der 5. oder 6. Klas­se sind.

Voraussetzung für die Firmung ist neben dem Empfang der Taufe und Kom­mu­nion und der Teilnahme an der Vorbe­rei­tung auch die eigene Ent­schei­dung. Deshalb wird die Fir­mung auch manchmal das Ent­schei­dungs­sakrament ge­nannt.

Welche Papiere sind nötig?

Wer nicht in unserer Seel­sorge­ein­heit getauft ist, braucht ei­nen aktuellen Taufschein, den er in seinem Tauf­pfarr­amt be­kom­mt.

Wer kann Firmpate werden?

Der "natürliche" Firmpate ist der Taufpate. Er hat sein Patenkind durch die ersten Lebens- und Glaubensjahre begleitet und soll ihm auch jetzt zur Seite stehen.

Wenn aus irgendeinem Grund ein anderer Firmpate sein soll, gelten ent­spre­chend die Voraussetzungen für Tauf­paten. (siehe Taufe). Das Formular für den Selbstnachweis der Mitgliedschaft in der katholischen Kirche (Selbstauskunft) finden Sie hier.

Wer ist der Firmspender?

Die Firmung wird in der rö­misch-katholischen Kirche im All­ge­mei­nen von einem Bischof ge­spen­det. Wo dies nicht möglich ist, kann sie auch von einem Priester ge­spen­det werden, der jedoch eine besondere Be­auf­tra­gung des Diö­zesanbischofs für diese Firmung braucht.

Darüber hinaus wird in den Fäl­len, in denen die Firm­spen­dung nicht durch den Bischof erfolgen kann, diese z.B. durch einen Abt oder ein hoch­ran­giges Mit­glied des Ordi­na­ri­ats und nach Er­lan­gung einer be­sonderen Firm­be­fug­nis ver­liehen.

Was ist das Salböl?

Das Chrisam bzw. Myron ist vor­geschriebene Materie bei der Spen­dung der Firmung, es ist eine Mischung aus Öl und Bal­sam.

Die Heiligen Öle werden vom Bischof am Gründonnerstag bzw. in der Kar­woche in der Chri­sam­messe geweiht.

Grafik Kirchen

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Donnerstag 09.00 – 10.30 Uhr

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